Elektronische Gegenstände
Informieren Sie sich, welche elektronischen Geräte an Bord erlaubt sind und welche Gegenstände Sie im Aufgabegepäck transportieren müssen.
Diese Geräte dürfen Sie an Bord verwenden
Leichte elektronische Geräte bis ein Kilogramm dürfen während des gesamten Aufenthalts an Bord eingeschaltet bleiben, auch während dem Start und der Landung.
Das betrifft zum Beispiel folgende Geräte und Funktionen:
- Smartphones
- Tablets
- E-Reader und andere tragbare Handhelds
- Musikabspielgeräte
- Tragbare Spielekonsolen
- Bluetooth-Funktion
Beschränkungen bei der Mitnahme
Bitte beachten Sie die folgenden Beschränkungen bei der Mitnahme:
Beschränkungen der Nennenergie in Wattstunden (Wh) oder Lithiumgehalt (LC) Transport im Handgepäck Transport im aufgegebenen Gepäck
Digitalkameras, Mobiltelefone
- max. 100 Wh oder 2 g LC
erlaubt
- Max. 3 Geräte, die größer als ein Smartphone sind
- Vollständig ausgeschaltet
- Versehentliche Aktivierung nicht möglich
- Darf nicht mit entflammbarem Material in demselben Gepäckstück transportiert werden
- Entfernen Sie nach Möglichkeit die Batterie und transportieren Sie sie in der Kabine
Videoausrüstung
- mehr als 100 und max. 160 Wh
Genehmigung der Fluglinie erforderlich verboten
Hoverboards, (Mini-) Segways, Solowheels, E-Bikes
- Transportgeräte ungeachtet der Leistungskapazität
verboten verboten
Defibrillator, CPAP-Gerät
- Tragbare medizinische Geräte mit mehr als 100 Wh und max. 160 Wh oder mehr als 2 g LC und max. 8 g LC
- Genehmigung der Fluglinie erforderlich
- max. zwei Ersatzbatterien
verboten
Batterien
Batterien, Powerbanks und Lithium-Batterien gehören zu gefährlichen Gegenständen und dürfen nur mit besonderer Sorgfalt transportiert werden. Das liegt daran, dass sie im Falle von Beschädigung Hitze erzeugen und Feuer fangen können. Achten Sie deshalb auf transportsicher verpackte Batterien und informieren Sie sich, welche Gegenstände Sie nicht im Gepäck oder Handgepäck transportieren dürfen.
Allgemeine Bedingungen
- Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) × Spannung (V) oder Milliamperestunden (mAh) × Spannung (V)/1000
- Der Transport von beschädigten Batterien oder Geräten ist verboten.
- Alle Geräte mit mehr als 160 Wattstunden (Wh) oder 8 g Lithiumgehalt (LC) sind verboten (ausgenommen sind Mobilitätshilfen).
Vorschriften für Ersatzbatterien / lose Batterien oder Powerbanks
- Der Transport im aufgegebenen Gepäck ist nicht erlaubt
- Muss im Handgepäck in der Fluggastkabine transportiert werden
- Muss vor Beschädigung und Kurzschluss geschützt werden
- Max. zwei Ersatzbatterien / lose Batterien oder Powerbanks mit einer Leistungskapazität zwischen 100 und 160 Wh
Gepäck mit integrierter Lithiumbatterie
Sie können die folgende Tabelle zu Gepäck mit intergrierter Lithiumbatterie auch als PDF herunterladen (350 kB).
Batterie nicht entfernbar
Beschränkungen der Nennenergie in Wattstunden (Wh) oder Lithiumgehalt (LC) Transport im Handgepäck Transport im aufgegebenen Gepäck
- max. 0,3 g LC oder 2,7 Wh
- nur Lithium-Knopfzellen erlaubt
erlaubt erlaubt
- übersteigt 0,3 g LC oder 2,7 Wh
verboten verboten
Batterie entfernbar
Beschränkungen der Nennenergie in Wattstunden (Wh) oder Lithiumgehalt (LC) Transport im Handgepäck Transport im aufgegebenen Gepäck
- max. 0,3 g LC oder 2,7 Wh
- nur Lithium-Knopfzellen erlaubt
erlaubt erlaubt
- übersteigt 0,3 g LC oder 2,7 Wh,
- bis max. 2 g LC oder 100 Wh
- Batterie muss entfernt und in der Kabine transportiert werden
erlaubt verboten
- mehr als 100 Wh
- bis max. 160 Wh
Genehmigung der Fluglinie erforderlich verboten
- mehr als 160 Wh
verboten verboten