Verbotene Gegenstände

Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können. Für den Transport dieser Artikel gelten besondere Bestimmungen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie folgende Gefährliche Güter weder an Ihrer Person noch in Ihrem Gepäck mit sich führen:
- ätzende Stoffe wie zum Beispiel Säuren, Nassbatterien, Quecksilber (Ausnahme: ein medizinischer oder klinischer Thermometer pro Fluggast)
- Behälter mit Gasen wie zum Beispiel Campingkocher, Gasfeuerzeuge mit blauer Flamme, Flüssigsauerstoffsysteme (O₂)
- entzündbare Feststoffe wie zum Beispiel Überallzündhölzer, Trockenspiritus
- entzündbare flüssige Stoffe wie zum Beispiel Sturmfeuerzeuge, Treibstoffe, Lacke, Alkohol >70 % vol.
- explosive Stoffe wie zum Beispiel Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material
- giftige Stoffe wie zum Beispiel Pestizide, Insektizide
- infektiöse Stoffe wie zum Beispiel Virenkulturen
- oxidierende Stoffe wie zum Beispiel Farbbeize, Bleichmittel
- radioaktive Stoffe
- verschiedene gefährliche Stoffe oder Artikel wie zum Beispiel magnetische Stoffe, Verbrennungsmotoren, Elektroschocker, Pfefferspray, Sicherheitsaktenkoffer, E-Bikes und andere elektronische Fortbewegungsmittel, welche durch Lithium-Batterien betrieben werden, unabhängig von der Batterieleistung, wie zum Beispiel Hoverboard, Mini-Segways, Airwheels oder Gepäckscooter
Medikamente, Toiletteartikel, tragbare elektronische Geräte, Lithium-Batterien und bestimmte andere Artikel dürfen unter Einhaltung spezieller Transportbedingungen mitgeführt werden.